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Es gelten alle QSL-Karten von YL´s die im Besitz einer Amateurfunklizenz in der Bundesrepublik Deutschland sind.
Es zählen auch alle YL´s aus der ehemaligen DDR und auch Besucher wie zum Beispiel DL/4X6OL, DL/F5RF, DL/OE1YMW usw. Es gelten alle QSL-Karten von YL´s, egal welche Lizenzklasse sie haben oder ob es sich um eine QSL-Karte von einer DL-YL-Empfangsstation handelt. QSL-Karten von DL-YL´s werden auch anerkannt, die an einer Clubstation gearbeitet haben. Die QSL-Karten der Klubstation müssen von der YL mit Vornamen und Rufzeichen unterschrieben sein.
YL´s an Ausbildungsstationen (DN-Stationen) zählen, wenn diese eindeutig die QSL-Karte mit Ihrem Vornamen unterschreiben und “YL” hinzufügen.
Alle Bänder und Betriebsarten außer Packet Radio sind zugelassen. SWL´s benötigen generell nur je einen bestätigten Hörbericht pro DL-YL-Station.
Für DL-Antragsteller zählt jeder Kontakt 1 Punkt, für EU-Antragsteller 2 Punkte und für DX-Stationen 4 Punkte.
Entsprechend den Diplom-Klassen müssen DL-YL-QSL-Karten für 50 bis 1000 Punkte vorgelegt werden.
Die für einen Diplomantrag notwendigen Unterlagen fordern Sie bitte unter folgender Anschrift an:
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